NIKOLAUS MAX STIFTUNG

Rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern

An alle, die mit mir diese schwierige Reise unternommen und nie die Hoffnung auf einen erfolgreichen Neubeginn aufgegeben haben.

-- F.W. de Klerk

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