NIKOLAUS MAX STIFTUNG
Rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern